Informed Consent

Aus eLearning - Methoden der Psychologie - TU Dresden
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Wenn ein Proband sich freiwillig für eine Studie meldet, muss er vom Versuchsleiter detailliert über das weitere Vorgehen aufgeklärt werden und eine schriftliche aufgeklärte Einwilligung (Informed Consent) abgeben. Durch die vorhergehende Aufklärung soll weitestgehend sichergestellt werden, dass Probanden wissen, was auf sie zukommt, bevor sie diesen "freien Vertrag" mit dem Versuchsleiter eingehen. Die folgenden Elemente des Informed Consent müssen mit jedem Probanden zu Versuchsbeginn besprochen werden:

  • Zweck der Forschung, erwartete Dauer, Vorgehen
  • Recht, die Teilnahme abzulehnen und jederzeit zu beenden
  • absehbare Konsequenzen der Nicht-Teilnahme oder vorzeitigem Abbruch
  • absehbare Faktoren, die die Teilnahmebereitschaft beeinflussen (potenzielle Risiken, Unbehagen, negative Auswirkungen etc.)
  • voraussichtlicher Erkenntnisgewinn der Studie
  • Gewährleistung von Vertraulichkeit und Anonymität
  • Grenzen der Anonymität
  • Bonus für die Teilnahme (falls vorhanden)
  • Bezugsperson für Fragen zum Forschungsvorhaben und zu Rechten


Bei Studien, die mit Interventionen und Kontrollgruppen arbeiten, müssen zusätzlich die folgenden Aspekte besprochen werden:

  • Nennung des experimentellen Charakters der Intervention
  • Angebote, die der Kontrollgruppe (nicht) zur Verfügung stehen
  • Kriterien der Gruppenzuordnung
  • verfügbare alternative Interventionen, falls die Teilnehmer die weitere Teilnahme ablehnen möchten
  • falls relevant: Kostenübernahme für die Intervention


Problemfelder
Nicht immer ist es möglich, Personen im Voraus einer Untersuchung (hinreichend) aufzuklären. Dies hängt unter anderem vom Untersuchungsdesign ab. Feldstudien untersuchen das 'öffentliche Verhalten, das heißt, Personen werden in ihrer persönlichen Umgebung beobachtet - eventuell wird das Umfeld manipuliert und die Reaktion der Menschen analysiert. Nun muss man sich zum einen die Frage stellen, inwiefern das öffentliche Verhalten ohne Genehmigung der betroffenen Personen zu Wissenschaftszwecken beobachtet und verändert werden darf. Außerdem muss diskutiert werden, wie man "öffentliches Verhalten" und den "öffentlichen Raum" definieren kann.
Ist ein WC in einem Restaurant ein öffentlicher Raum, an dem ich Beobachtungsstudien durchführen darf? Darf man ein Pärchen, das in einem öffentlichen Park spazieren geht, ohne weiteres beobachten oder dringt man dadurch in ihre Privatsphäre ein? Darf ich als Forscher einen Unfall vortäuschen, nur um die Reaktion der Umstehenden zu analysieren? Wie gehe ich mit eventuell entstehenden Schäden um (Schock, Angst etc.)?

Wenn es aus Forschungsgründen nicht möglich ist, "Probanden" zu Beginn der Studie über das Forschungsvorhaben aufzuklären, wird dies soweit wie möglich nachträglich vorgenommen. Nach der Untersuchung werden die unfreiwilligen Teilnehmer über die Studie aufgeklärt und es werden Nachbefragungen angestellt, um eventuell entstandene Schäden, Missverständnisse, aber auch Gedanken und Gefühle der Probanden während der Studie zu dokumentieren (falls dies aus Sicht der Studie relevant ist). Außerdem haben die Involvierten die Möglichkeit, sich nachträglich betreuen zu lassen (Fragen beantworten, bei belastenden Situationen psychologische Nachbetreuung etc.).

Ein anderes Problem bei der Aufklärungsarbeit kann darin liegen, eine angemessene Art der Informationsweitergabe an den Probanden zu finden. Es ist selten möglich, nötig oder sinnvoll, eine (unter Umständen sehr komplexe) Forschungsfrage in all ihren Details aufgeschlüsselt darzulegen. Vielmehr muss ein Weg gefunden werden, die Essenz der Studie in einer passenden Ausdrucksweise zu erläutern.
Schwierigkeiten können beispielsweise auftreten, wenn die zu untersuchende Population bildungsfern ist, oder ein anderweitiges, besonders als negativ angesehenes Merkmal besitzt. Zum einen kann die Verständnisfähigkeit der Probanden herabgesetzt sein, zum anderen ist es womöglich aber auch ethisch problematisch, Probanden zu vermitteln, dass sie zu einer bestimmten Gruppe gehören (z.B. "wir führen eine Studie mit unterdurchschnittlich intelligenten Schülern durch, möchten Sie teilnehmen?").
Hilfreich ist in solchen Fällen, die persönlichen Interessen und Prioritäten der Probanden vor Augen zu haben, um anhand dieser zu entscheiden, wie man eine Aufklärung vornimmt.

Nicht immer ist es zudem leicht, die Teilnahmeeinwilligung überhaupt zu erhalten. Bei Minderjährigen und anderen nicht vollmündigen Personen, die selbst ihre Teilnahme nicht rechtlich verbindlich bestätigen können, benötigt der Versuchsleiter zusätzlich zum individuellen Einverständnis noch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten bzw. der Betreuer. Die Untersuchung ist damit auch an die Einwilligung dieser geknüpft. Auch wenn dieses vorliegt, muss stets auch das individuelle Einverständnis des tatsächlichen Probanden eingeholt werden.