Weitere Validitätsarten

Aus eLearning - Methoden der Psychologie - TU Dresden
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Verschiedenste Arten von Validität können in bestimmten Kontexten wichtig zu beachten sein. Hier nur eine Auswahl:

Diskriminante Validität

Diskriminante Validität bezeichnet den Grad, in dem ein Verfahren zwischen verschiedenen Konstrukten diskriminiert, also unterscheidet.

"Das Kriterium der diskriminanten Validität fordert, dass sich das Zielkonstrukt [das Konstrukt, das ein Test vorgibt zu messen] von anderen Konstrukten unterscheidet (Bortz & Döring, 2006). Ein Test muss das Konstrukt oder die Konstrukte messen, die er vorgibt zu messen – sonst ist er als psychometrisches Verfahren ineffektiv oder nutzlos. Die diskriminante Validität berechnet sich aus der Korrelation zwischen dem Zielkonstrukt und anderen Konstrukten. Wenn die diskriminante Validität zu hoch ist, ist das Zielkonstrukt nicht genügend von anderen Konstrukten abgegrenzt und die Items des Tests müssen überarbeitet werden. Die diskriminante Validität sollte also möglichst gering sein.

Eine Überprüfung der diskriminanten Validität findet im Rahmen der Multitrait-Multimethod-Methode statt. Zusammen mit der konvergenten Validität, die ebenfalls in diesem Rahmen ermittelt wird, kann dann die Konstruktvalidität eines Verfahrens abgeschätzt werden.

Beispiel Wenn beispielsweise ein neuer, zu validierender Fragebogen zur Erfassung des Konstrukts "Sensation Seeking" solche Ergebnisse liefert, die mit den Extraversionwerten von anderen Persönlichkeitsfragebögen hoch korrelieren, dann ist die Information dieses neuen Fragebogens redundant. Er diskriminiert nicht ausreichend zwischen den Konstrukten "Sensation Seeking" und "Extraversion" und muss überarbeitet und erneut validiert werden.


Konvergente Validität

Konvergente Validität bezeichnet den Grad, in dem ein Konstrukt von verschiedenen Verfahren übereinstimmend (konvergent) gemessen wird.

Um einen neuen Test zu validieren, muss überprüft werden, ob er tatsächlich das misst, was er zu messen vorgibt. Die konvergente Validität dient dabei als eine Art Übereinstimmungsmaß. Ein Konstrukt muss mit anderen Verfahren, welche auch dieses Konstrukt erfassen, ähnlich gemessen werden können wie mit dem zu validierenden Verfahren. Die konvergente Validität ergibt sich aus der Korrelation des Zielkonstrukts mit demselben Konstrukt anderer Verfahren. Sie sollte möglichst hoch sein.

Eine Überprüfung der konvergenten Validität findet im Rahmen der Multitrait-Multimethod-Methode statt. Zusammen mit der diskriminanten Validität, die ebenfalls mit der Multitrait-Multimethod-Methode ermittelt wird, kann dann die Konstruktvalidität abgeschätzt werden.

Beispiel Ein neuer Fragebogen zur Erfassung des Konstrukts "Sensation Seeking" sollte ähnliche Ergebnisse liefern wie ein Interview zu diesem Konstrukt oder wie schon bewährte Fragebögen.


Ökologische Validität

Die Situationsvalidität (Ökologische Validität) gibt an, inwieweit Untersuchungsergebnisse auf andere Situationen verallgemeinert werden können.

Die Situationsvalidität ist eine Form der externen Validität. Wenn die Untersuchung ökologisch valide ist, kann man von der Untersuchungssituation auf weitere Situationen in der natürlichen Umwelt verallgemeinern. „Die externe Validität sinkt mit wachsender Unnatürlichkeit der Untersuchungsbedingungen.“ (Bortz & Döring, 2005, S.57) Die Situationsvalidität bezieht sich also auf Situationen.

Beispiel: Man macht eine Untersuchung zu Panikattacken in der so genannten Panikbox. Da diese Box eng und dunkel ist wird sie genutzt, um experimentell Panikattacken auszulösen. Unter den streng experimentellen Bedingungen haben die Versuchspersonen die Möglichkeit, durch das Drücken eines Knopfes sofort abzubrechen. In realen Situationen haben Versuchspersonen diese Aussicht nicht. Die Untersuchungssituation ist nicht repräsentativ für die Grundgesamtheit aller natürlichen Panik-Situationen. Die Ergebnisse können nicht auf andere Situationen ohne Panikbox generalisiert werden.

Populationsvalidität

Die Populationsvalidität (Stichprobenrepräsentanz) gibt an, inwieweit Untersuchungsergebnisse auf andere Personen und Populationen verallgemeinert werden können.

Die Populationsvalidität (auch Stichprobenrepräsentanz) ist eine Form der externen Validität. Sie ist dann gegeben, wenn man von einer repräsentativen Stichprobe auf eine Population von Personen verallgemeinern kann. Eine Stichprobe ist dann repräsentativ, wenn sie in den wesentlichen Merkmalen mit der Grundgesamtheit überein stimmt. Die Stichprobenrepräsentanz bezieht sich auf Personen.

Beispiel: Man erhält in einer Studie das Ergebnis, dass Konzentrationsstörungen von Kindern durch Autogenes Training vermindert werden können. An dieser Studie nahmen Kinder zwischen 7 und 12 Jahren aus ganz Deutschland teil. Die Stichprobe wurde durch Randomisierung gebildet und umfasste über 250 Kinder. Aufgrund der Zufallsauswahl von einer genügend großen Stichprobe ist davon auszugehen, dass die Kinder der Stichprobe in allen relevanten Merkmalen mit denen der Grundgesamtheit von allen Kindern mit Konzentrationsstörungen übereinstimmen. Daher ist es zulässig, die Ergebnisse auf Kinder aus Deutschland mit Konzentrationsstörungen zu verallgemeinern.