Konstruktvalidität

Aus eLearning - Methoden der Psychologie - TU Dresden
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Die Konstruktvalidität gibt an, inwieweit ein Test oder Erhebungsverfahren ein interessierendes Merkmal so misst, dass es mit bestehenden Konstruktdefinitionen und Theorien übereinstimmt. Im Sinne der kumulativen Natur der Validitätsarten bedeutet das: Selbst wenn statistische Validität gegeben ist und die gesicherte interne Validität einen Zusammenhang zwischen UV und AV garantiert, so muss der Gefundene Effekt nicht unbedingt mit Konstrukt in Verbindung stehen, für dass sich der Forscher interessiert.

Die Konstruktvalidität ist eine Form der Validität zur Überprüfung der Güte von Test- und Erhebungsverfahren. Um ein Konstrukt zu messen, muss man es genau definieren und theoretische Vorarbeit leisten. Das ist auch wichtig für die Überprüfung der Konstruktvalidität. Ein Test oder ein Erhebungsverfahren muss in ein theoretisches Konzept eingebettet sein und sollte mit bestehenden Theorien übereinstimmen. Außerdem sollten die Items des Testes das Merkmal erschöpfend erfassen (siehe auch Inhaltsvalidität). Auch in einem Experiment wird gemessen. Die Konstruktvalidität bezieht sich also in diesem Fall auf die Güte der Operationalisierung der unabhängigen und der abhängigen Variablen. Das bedeutet, dass Variablen möglichst lebensnah charakterisiert werden sollen. „Mit anderen Worten ist die Konstruktvalidität eines Experiments allgemein um so höher, je mehr die unabhängigen und abhängigen Variablen das jeweilige theoretische Konzept tatsächlich repräsentieren.“ (Sarris, 1990, S.213)
Eine geringe Konstruktvalidität schränkt auch die Generalisierbarkeit (Externe Validität) von Verfahren und Experimenten ein.