Aufgaben - Ethik: Unterschied zwischen den Versionen

Aus eLearning - Methoden der Psychologie - TU Dresden
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{Die freiwillige Teilnahme besagt…
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+ … dass die Versuchsperson am Anfang einmal zustimmen muss.
- … dass nach Einwilligung der Versuchsleiter die Versuchsperson zum Weitermachen ermutigen soll um eine möglichst realistische Situation zu kreieren.
+ … der Versuchsleiter auch während des Experiments einen möglichen Abbruch anbieten soll, sobald ein Unwohlsein der VP bemerkt wird.
- … dass die Versuchsperson nach Information und schriftlicher Einwilligung vertraglich an die Fertigstellung des Experiments gebunden ist und ein frühzeitiger Abbruch nicht möglich ist.
{Welche/r Faktor/Faktoren ist/sind NICHT in der „Risiko-Schätzungs-Matrix“ vorhanden?
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- Wahrscheinlichkeit
- Dauer
+ Schuld
- Reversibilität
{Bei der Datenauswertung kommt die a-priori festgelegte Analyse auf kein signifikantes Ergebnis. Daraufhin wird eine ANDERE Analyse gerechnet, die zu einem signifikanten Ergebnis kommt, das ausschließlich als konfirmatorisch publiziert wird.
Ist dieses Verhalten Falsch?
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- Nein, weil solange die Alpha-Fehler Kumulierung beachtet wird, darf man die a-priori festgelegten Analysen ändern.
- Nein, weil nur die Hypothesen nicht die Analyse a-priori festgelegt werden.
+ Ja, weil, um andere Analysen rechnen zu dürfen eine neue Stichprobe von Nöten ist.
+ Ja, das signifikante Ergebnis müsste als explorative Analyse gekennzeichnet werden.
{Datenpunkte so zu verändern, dass die Hypothese signifikant wird ist…
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- … Datenfälschung
+ … Datenfrisieren
- … Daten foltern
- … Unerlaubter Datenausschluss
{Welche „Schäden“ bei Experimenten sind für Versuchspersonen ethisch akzeptabel?
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- Keine
+ Unannehmlichkeiten (Langeweile, Zeitverlust)
+ Ähnlich große Schäden wie im Alltag 
- Psychische Schäden
{Wozu gibt es eine Ethik-Kommission?
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+ Sie wägt Nutzen und Risiko ab
+ Sie schütz die Versuchspersonen vor Schäden
- Sie prüft, ob eine repräsentative Stichprobe vorhanden ist
- Sie sorgt für eine ausgeglichene Geschlechterverteilung


{Die Täuschung der Versuchspersonen…
{Die Täuschung der Versuchspersonen…
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+ … ist ein legitimes Mittel  
+ … ist ein legitimes Mittel, wenn die Forschungsfrage nur so beantwortet werden kann.
- … sollte so oft wie möglich eingesetzt werden, um jeglichen Verzerrungen vorzubeugen („gekünsteltes Verhalten“).
- … sollte so oft wie möglich eingesetzt werden, um jeglichen Verzerrungen vorzubeugen („gekünsteltes Verhalten“).
+ … sollte weitestgehend vermieden und nur in notwendigen Fällen angewandt werden. ®
+ … sollte weitestgehend vermieden und nur in notwendigen Fällen angewandt werden.  
- … ist moralisch unbedenklich, solange kein psychischer und physischer Schaden dadurch entsteht.
- … ist moralisch unbedenklich, solange kein psychischer und physischer Schaden dadurch entsteht.  


{Die freiwillige Teilnahme besagt…
{Was ist NACH der Durchführung eines Experiments sehr wichtig?
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+ … dass die Versuchsperson am Anfang einmal zustimmen muss.
- Keinen weiteren Kontakt zur Versuchsperson, um keine weiteren Informationen über die Studie preiszugeben.
- … dass nach Einwilligung der Versuchsleiter die Versuchsperson zum Weitermachen ermutigen soll um eine möglichst realistische Situation zu kreieren.
+ Aufklärung über Studieninhalt und Studienziel.  
+ … der Versuchsleiter auch während des Experiments einen möglichen Abbruch anbieten soll, sobald ein Unwohlsein der VP bemerkt wird.
- Eine Täuschung nicht aufklären, um die Versuchsperson nicht abzuschrecken an weiteren Studien teilzunehmen.
- … dass die Versuchsperson nach Information und schriftlicher Einwilligung vertraglich an die Fertigstellung des Experiments gebunden ist und ein frühzeitiger Abbruch nicht möglich ist.
+ Die Versuchsperson um Geheimhaltung bitten, bis zum Studienabschluss.  


{Welche/r Faktor/Faktoren ist/sind '''nicht''' in der „Risiko-Schätzungs-Matrix“ vorhanden?
{Was ist bei der Versuchsleitung wichtig?
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- Wahrscheinlichkeit
+ Ein einheitliches Vorgehen.
- Dauer
- Ein individuelles Eingehen auf die Versuchsperson.
+ Schuld
+ Ein vorrangehendes Versuchsleitertraining.
- Reversibilität
- Dass die Versuchsleitung vorab gut über die Ziele und Hypothesen des Experiments informiert wurde.






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Aktuelle Version vom 7. Juni 2022, 14:23 Uhr

Aufgaben die sich mit Ethik beschäftigen! Siehe unten

  

1 Die freiwillige Teilnahme besagt…

… dass die Versuchsperson am Anfang einmal zustimmen muss.
… dass die Versuchsperson nach Information und schriftlicher Einwilligung vertraglich an die Fertigstellung des Experiments gebunden ist und ein frühzeitiger Abbruch nicht möglich ist.
… der Versuchsleiter auch während des Experiments einen möglichen Abbruch anbieten soll, sobald ein Unwohlsein der VP bemerkt wird.
… dass nach Einwilligung der Versuchsleiter die Versuchsperson zum Weitermachen ermutigen soll um eine möglichst realistische Situation zu kreieren.

2 Welche/r Faktor/Faktoren ist/sind NICHT in der „Risiko-Schätzungs-Matrix“ vorhanden?

Wahrscheinlichkeit
Reversibilität
Schuld
Dauer

3 Bei der Datenauswertung kommt die a-priori festgelegte Analyse auf kein signifikantes Ergebnis. Daraufhin wird eine ANDERE Analyse gerechnet, die zu einem signifikanten Ergebnis kommt, das ausschließlich als konfirmatorisch publiziert wird. Ist dieses Verhalten Falsch?

Nein, weil nur die Hypothesen nicht die Analyse a-priori festgelegt werden.
Ja, weil, um andere Analysen rechnen zu dürfen eine neue Stichprobe von Nöten ist.
Ja, das signifikante Ergebnis müsste als explorative Analyse gekennzeichnet werden.
Nein, weil solange die Alpha-Fehler Kumulierung beachtet wird, darf man die a-priori festgelegten Analysen ändern.

4 Datenpunkte so zu verändern, dass die Hypothese signifikant wird ist…

… Unerlaubter Datenausschluss
… Datenfrisieren
… Datenfälschung
… Daten foltern

5 Welche „Schäden“ bei Experimenten sind für Versuchspersonen ethisch akzeptabel?

Psychische Schäden
Ähnlich große Schäden wie im Alltag
Keine
Unannehmlichkeiten (Langeweile, Zeitverlust)

6 Wozu gibt es eine Ethik-Kommission?

Sie sorgt für eine ausgeglichene Geschlechterverteilung
Sie wägt Nutzen und Risiko ab
Sie prüft, ob eine repräsentative Stichprobe vorhanden ist
Sie schütz die Versuchspersonen vor Schäden

7 Die Täuschung der Versuchspersonen…

… ist moralisch unbedenklich, solange kein psychischer und physischer Schaden dadurch entsteht.
… sollte so oft wie möglich eingesetzt werden, um jeglichen Verzerrungen vorzubeugen („gekünsteltes Verhalten“).
… ist ein legitimes Mittel, wenn die Forschungsfrage nur so beantwortet werden kann.
… sollte weitestgehend vermieden und nur in notwendigen Fällen angewandt werden.

8 Was ist NACH der Durchführung eines Experiments sehr wichtig?

Die Versuchsperson um Geheimhaltung bitten, bis zum Studienabschluss.
Eine Täuschung nicht aufklären, um die Versuchsperson nicht abzuschrecken an weiteren Studien teilzunehmen.
Keinen weiteren Kontakt zur Versuchsperson, um keine weiteren Informationen über die Studie preiszugeben.
Aufklärung über Studieninhalt und Studienziel.

9 Was ist bei der Versuchsleitung wichtig?

Ein individuelles Eingehen auf die Versuchsperson.
Ein vorrangehendes Versuchsleitertraining.
Dass die Versuchsleitung vorab gut über die Ziele und Hypothesen des Experiments informiert wurde.
Ein einheitliches Vorgehen.