Ethik

Aus eLearning - Methoden der Psychologie - TU Dresden
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Forschung soll der Gesellschaft nutzen. Nicht immer kann es ausschließlich das Ziel der Wissenschaft sein, einfach so viel Wissen wie möglich ans Tageslicht zu fördern, denn nicht immer ist das bedingungslos förderlich und gut.
Forschung hat sich an ethische Richtlinien zu halten, um den Fortschritt und gleichzeitig die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten.
Zum einen müssen die Ziele verschiedener Interessengruppen vereint und berücksichtigt werden, ohne einer dieser (Personen-)Gruppen zu schaden. Auch die ethisch korrekte Behandlung von Versuchspersonen ist ein großes Thema in der Forschungsethik.

Der Forschende hat Verantwortung zu tragen – gegenüber der Wissenschaft sowie gegenüber der Gesellschaft.

Man kann grob 10 Richtlinien unterscheiden, die bei einer Untersuchung unbedingt beachtet werden sollten:

  1. Der Versuchsleiter ist für die ethische Unbedenklichkeit seiner Forschungsarbeit verantwortlich
  2. Der Versuchsleiter trägt die Verantwortung für das Verhalten seiner Mitarbeiter. Unabhängig davon sind diese für sich selbst verantwortlich.
  3. Die Versuchspersonen haben das Recht, über die Art des Experiments so vollständig wie möglich aufgeklärt zu werden, bevor sie ihre Zustimmung geben.
  4. Der Versuchsleiter muss den Versuchspersonen gegenüber so offen und ehrlich wie möglich sein und Täuschungsmanöver vermeiden. Wenn der wahre Zweck des Experiments geheim gehalten werden muss, ist die Versuchsperson nach dem Experiment zu informieren.
  5. Es dürfen keine Versuchspersonen zur Teilnahme an einem Experiment gezwungen werden. Sie müssen die Möglichkeit haben, jederzeit aus dem Experiment auszuscheiden.
  6. Der Versuchsleiter muss der Versuchsperson klar machen, welche Vereinbarungen zwischen ihnen bestehen. Er muss eingegangene Verpflichtungen erfüllen.
  7. Der Versuchsleiter muss die Versuchsperson vor Unbequemlichkeiten, Schaden und Gefahr bewahren. Die Versuchsperson muss über mögliche Risiken vollständig informiert werden. Experimente, die zu schweren und dauerhaften Schäden führen können, sind unzulässig.
  8. Nach dem Experiment muss die Versuchsperson über Art und Bedeutung der Befunde vollständig aufgeklärt werden.
  9. Sollten unerwünschte Folgen eingetreten sein, müssen diese festgehalten und beseitigt werden.
  10. Alle gesammelten Informationen sind vertraulich. Wenn das nicht möglich ist, müssen die Versuchspersonen vorher darüber informiert werden.