Nach der Studie
Nach einer abgeschlossenen Untersuchung ist es geboten, die Versuchsperson über die Studie aufzuklären. Zunächst werden die Probanden über die Studienziele, Hypothesen und UVs und AVs aufgeklärt. Wenn in der Studie mit Täuschung gearbeitet wurde, ist zudem ein Dehoaxing und eine Desensitivierung vorzunehmen.
Beim Dehoaxing (hoax = engl. Falschmeldung) wird der Proband darüber aufgeklärt, dass er in der Studie getäuscht wurde und worin diese Täuschung bestand. Um den Teilnehmern nahezubringen, dass es sich hierbei nicht um eine böswillige Manipulation handelt, sondern um eine oft unvermeidbare Methode, erklärt der Versuchsleiter, worin generell die Notwendigkeit von Täuschungen in der psychologischen Forschung liegt. (siehe hierzu Vermeidung von Täuschung --> Gründe für Täuschung)
Die Desensitivierung der Versuchspersonen zielt auf die Vermeidung von langfristigen psychologischen Schäden ab. Wenn Teilnehmer erfahren, dass sie getäuscht wurden und dies nicht bemerkt haben, können Selbstzweifel, Ärger u.Ä. die Folge sein. (siehe Vermeidung von Täuschung --> Gründe gegen Täuschung). Dementsprechend muss den Probanden kommuniziert werden, dass das Nicht-Bemerken der Manipulation sowie das resultierende Verhalten der Versuchspersonen verständlich und normal sind. Zusätzlich sinkt der persönliche Druck, wenn die Versuchsleiter nochmals betonen, dass die Möglichkeit besteht, sich nachträglich aus dem Versuch zurückzuziehen und alle Daten löschen zu lassen.
Zudem wird in der Aufklärung um Geheimhaltung der Studienziele etc. gebeten, damit weitere naive (=unwissende) Versuchspersonen rekrutiert werden können.
Spätestens zum Studienabschluss muss vom Versuchsleiter sichergestellt werden, dass alle Datenschutzrichtlinien eingehalten sind. Im Idealfall sind alle Daten zu Beginn der Studie anonymisiert erhoben worden. Wenn es aufgrund des Studiendesigns notwendig ist, Daten aus verschiedenen Experimenten einer Person zuordnen zu können (z.B. in Längsschnittstudien), muss ein persönlicher Code erstellt werden (z.B. Buchstaben- oder Zahlenkombinationen, die nach einer bestimmten Systematik vergeben werden), der eine Zuordnung der später erhobenen Daten zu den bereits erhobenen Daten ermöglicht, ohne dabei aber aus den vorliegenden Daten einen Rückschluss auf die Versuchsperson zu ermöglichen – so bleibt die Anonymität über mehrere Messungen gewährleistet.
Möglicherweise geben Versuchspersonen in einem Experiment Informationen von sich preis, die nach Gesetzesgrundlage z.B. strafbar oder meldungspflichtig sind. Die Gesetzgebung sieht für Forscher keine generelle Schweigepflicht vor (im Gegensatz zu z.B. ärztlicher Schweigepflicht). Eine sofortige Anonymisierung der Daten schützt also Ihre Versuchspersonen (und damit den Forscher) davor, sich durch ihr ehrliches Antwortverhalten in eine missliche Lage zu bringen, indem die Daten nicht mehr der Versuchsperson zugeordnet werden können.