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Während einer Untersuchung können unvorhergesehene Probleme auftreten. Deshalb sollten vor Sitzungsstart die Versuchspersonen auf '''Risikofaktoren''' untersucht werden, um alle absehbaren Probleme auszuschließen. Für den Fall, dass während der Studie Probleme auftreten, die auf körperliche oder psychische Beeinträchtigungen des Untersuchten hinweisen, wird vor Beginn der Untersuchung eine '''Zustimmung''' des Probanden eingeholt, dass dieser bei diagnostizierten Problemen benachrichtigt werden darf. Dies ist noch Teil des [[Informed Consent]], der zwar vor der Studie eingeholt wird, aber eben diese Aspekte während der Studie betrifft. Der Versuchsleiter sollte über Informationen verfügen, wo sich die Versuchsperson genauer untersuchen und den vorläufigen Befund abklären lassen kann. <br/> <br/> | |||
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''Wenn für das Experiment die Präsentation von Tönen wichtig ist, dann sollte die Hörfähigkeit der Versuchsperson zu Beginn der Studie untersucht werden. Stellt der Versuchsleiter hier nun erhebliche Defizite fest, so kann er diese der Versuchsperson mitteilen, wenn diese vorher einer solchen Mitteilung zugestimmt hat. Ohne diese Zustimmung, befindet sich sonst der Versuchsleiter im ethischen Zwiespalt, einerseits über Hinweise auf ein behandlungswürdiges Problem zu verfügen, andererseits aber nicht zu wissen, ob die Versuchsperson dieses Problem wissen möchte.'' <br/> <br/> | |||
Im Falle komplexerer Diagnosen (z.B. bei fMRT-Studien) sollte eine Diagnose erst dann kommuniziert werden, wenn eine in diesem Bereich '''qualifizierte Person''' diese gestellt hat (z.B. ein Neurologe). Auch die Benachrichtigung erfolgt hier über eine geschulte Person, die sich sowohl mit der Diagnose an sich auskennt, als auch mit den eventuell einzuleitenden weiteren Behandlungsschritten vertraut ist. Für diesen Zweck sind bei der Planung der Studie die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen (z.B. Verfügbarkeit eines Neurologen).<br/> | |||
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Während der Studie selbst dürfen Probanden ebenfalls nicht allein gelassen werden und haben somit in "Notfällen" immer eine '''Bezugsperson''' an ihrer Seite. Versuchsleiter sind dazu verpflichtet, ihre Probanden jederzeit im Auge zu behalten. Ebenso sollte der Versuchsleiter sensibel für Anzeichen sein, die auf einen '''Rückzugswunsch von der Studie''' hindeuten. Gerade bei Kindern ist es besonders wichtig, gegenüber Widerwillen offen zu sein und darauf entsprechend zu reagieren, da sie ggf. ihren Wunsch, die Studie abzubrechen, nicht konkret formulieren können oder sich nicht trauen. Hier sollte der Versuchsleiter offen und vertrauensstiftend zur Verfügung stehen und die Kommunikation anbieten. |
Aktuelle Version vom 1. Juli 2015, 14:40 Uhr
Generell sollten die folgenden Regeln vom Versuchsleiter stets eingehalten werden:
1. Sei rechtzeitig (!) da, damit alles fertig vorbereitet ist, wenn der Teilnehmer kommt
2. Sei freundlich, begrüße die Teilnehmer, behandle sie mit Respekt
3. Zeige Wertschätzung für vollständige Aufklärung und Fragen der Teilnehmer
4. Folge beim Ablauf der Studie einem genauen, ausgearbeiteten Ablaufplan
5. Behalte das Wohlergehen der Teilnehmer immer im Auge
6. Bereite dich gut auf ein professionelles und einfühlsames Debriefing (siehe nach der Studie) vor
7. Erinnere die Teilnehmer am Ende an mögliche Ansprechpartner für Fragen
8. Verabschiede die Teilnehmer freundlich, so dass sie gerne wiederkommen
Während einer Untersuchung können unvorhergesehene Probleme auftreten. Deshalb sollten vor Sitzungsstart die Versuchspersonen auf Risikofaktoren untersucht werden, um alle absehbaren Probleme auszuschließen. Für den Fall, dass während der Studie Probleme auftreten, die auf körperliche oder psychische Beeinträchtigungen des Untersuchten hinweisen, wird vor Beginn der Untersuchung eine Zustimmung des Probanden eingeholt, dass dieser bei diagnostizierten Problemen benachrichtigt werden darf. Dies ist noch Teil des Informed Consent, der zwar vor der Studie eingeholt wird, aber eben diese Aspekte während der Studie betrifft. Der Versuchsleiter sollte über Informationen verfügen, wo sich die Versuchsperson genauer untersuchen und den vorläufigen Befund abklären lassen kann.
Ein Beispiel:
Wenn für das Experiment die Präsentation von Tönen wichtig ist, dann sollte die Hörfähigkeit der Versuchsperson zu Beginn der Studie untersucht werden. Stellt der Versuchsleiter hier nun erhebliche Defizite fest, so kann er diese der Versuchsperson mitteilen, wenn diese vorher einer solchen Mitteilung zugestimmt hat. Ohne diese Zustimmung, befindet sich sonst der Versuchsleiter im ethischen Zwiespalt, einerseits über Hinweise auf ein behandlungswürdiges Problem zu verfügen, andererseits aber nicht zu wissen, ob die Versuchsperson dieses Problem wissen möchte.
Im Falle komplexerer Diagnosen (z.B. bei fMRT-Studien) sollte eine Diagnose erst dann kommuniziert werden, wenn eine in diesem Bereich qualifizierte Person diese gestellt hat (z.B. ein Neurologe). Auch die Benachrichtigung erfolgt hier über eine geschulte Person, die sich sowohl mit der Diagnose an sich auskennt, als auch mit den eventuell einzuleitenden weiteren Behandlungsschritten vertraut ist. Für diesen Zweck sind bei der Planung der Studie die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen (z.B. Verfügbarkeit eines Neurologen).
Während der Studie selbst dürfen Probanden ebenfalls nicht allein gelassen werden und haben somit in "Notfällen" immer eine Bezugsperson an ihrer Seite. Versuchsleiter sind dazu verpflichtet, ihre Probanden jederzeit im Auge zu behalten. Ebenso sollte der Versuchsleiter sensibel für Anzeichen sein, die auf einen Rückzugswunsch von der Studie hindeuten. Gerade bei Kindern ist es besonders wichtig, gegenüber Widerwillen offen zu sein und darauf entsprechend zu reagieren, da sie ggf. ihren Wunsch, die Studie abzubrechen, nicht konkret formulieren können oder sich nicht trauen. Hier sollte der Versuchsleiter offen und vertrauensstiftend zur Verfügung stehen und die Kommunikation anbieten.