Konstruktvalidität

Aus eLearning - Methoden der Psychologie - TU Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Konstruktvalidität gibt an, inwieweit ein Test oder Erhebungsverfahren ein interessierendes Merkmal so misst, dass es mit bestehenden Konstruktdefinitionen und Theorien übereinstimmt. Im Sinne der kumulativen Natur der Validitätsarten bedeutet das: Selbst wenn statistische Validität gegeben ist und die gesicherte interne Validität einen Zusammenhang zwischen UV und AV garantiert, so muss der Gefundene Effekt nicht unbedingt mit Konstrukt in Verbindung stehen, für dass sich der Forscher interessiert.

Die Konstruktvalidität ist eine Form der Validität zur Überprüfung der Güte von Test- und Erhebungsverfahren. Um ein Konstrukt zu messen, muss man es genau definieren und theoretische Vorarbeit leisten. Das ist auch wichtig für die Überprüfung der Konstruktvalidität. Ein Test oder ein Erhebungsverfahren muss in ein theoretisches Konzept eingebettet sein und sollte mit bestehenden Theorien übereinstimmen. Außerdem sollten die Items des Testes das Merkmal erschöpfend erfassen (siehe auch Inhaltsvalidität). Auch in einem Experiment wird gemessen. Die Konstruktvalidität bezieht sich also in diesem Fall auf die Güte der Operationalisierung der unabhängigen und der abhängigen Variablen. Das bedeutet, dass Variablen möglichst lebensnah charakterisiert werden sollen. „Mit anderen Worten ist die Konstruktvalidität eines Experiments allgemein um so höher, je mehr die unabhängigen und abhängigen Variablen das jeweilige theoretische Konzept tatsächlich repräsentieren.“ (Sarris, 1990, S.213)
Eine geringe Konstruktvalidität schränkt auch die Generalisierbarkeit (Externe Validität) von Verfahren und Experimenten ein.
Beispiel für eine gute Konstruktvalidität:
Die Messung der Gehorsamkeitsbereitschaft im bekannten sozialpsychologischen Gehorsamkeitsexperiment von Milgram gilt allgemein als konstruktvalide. In diesem Experiment wurden Versuchspersonen von vermeintlichen Autoritätspersonen angewiesen, andere Personen mit zunehmend stärkeren Elektroschocks zu bestrafen. (siehe auch Milgram, 1974 oder http://www.stangl-taller.at/TESTEXPERIMENT/experimentbspmilgram.html)
Das Konstrukt Gehorsamkeitsbereitschaft wurde zunächst inhaltlich definiert, indem erfasst wurde, ab welchem Moment die Gehorsamkeit verweigert wurde. Operationalisiert wurde dieser Moment durch die höchste Stärke des Elektroschocks, zu welcher der Proband bereit war.

Beispiel für eine schlechte Konstruktvalidität:
Es wäre nach heutiger Auffassung unsinnig, Intelligenz mit der Größe des Kopfumfanges zu messen. Bestehende Theorien gehen davon aus, dass Intelligenz nicht durch die Größe des Gehirns, sondern vielmehr durch die Vernetzung und Aktivität desselben beeinflusst wird. Theorien, die den Zusammenhang zwischen Kopfumfang und Intelligenz postulieren, stehen im Widerspruch zu aktuellen bewährten Theorien und reichen nicht aus. Korreliert man Ergebnisse solcher Messungen mit den Ergebnissen von heutigen, bewährten Intelligenztests, erhält man eine geringe konvergente Validität. Insgesamt ist die Konstruktvalidität also mangelhaft.

Man unterscheidet zwei Bestandteile von Konstruktvalidität:

  • Konvergente Validität liegt vor, wenn zwei Methoden dasselbe Konstrukt übereinstimmend messen. Das bedeutet zum Beispiel, dass zwei Intelligenztests auch beide auf vergleichbare Weise das Konstrukt Intelligenz erfassen sollen.
  • Diskriminante Validität liegt vor, wenn die Ergebnisse zweier Methoden, die unterschiedliche Konstrukte messen, wenig übereinstimmen. Beispielsweise sollte ein Konzentrationstest ein anderes Konstrukt erfassen als ein Intelligenztest.